Parkverbotsschilder zur Kennzeichnung von parkfreien Flächen und Einfahrten

Parkverbotsschild

Zu recht ärgern sich Anwohner, deren Einfahrt durch einen Falschparker zugeparkt wird. Oder wenn Rettungswege blockiert sind. Täglich stehen Lieferanten vor Falschparkern, die die Lieferanteneinfahrt zuparken und nicht aufzufinden sind. In dem Fall hilft meistens nur noch der Abschleppdienst oder das Ordnungsamt. Damit es nicht dazu kommt, gibt es Parkverbotsschilder.

Autofahrer über Parkverbot informieren

In der Eile gucken viele Autofahrer nicht, ob sie dort, wo sie das Auto abstellen, parken dürfen. Sie verlassen den Bereich des abgestellten Fahrzeugs und erledigen ihr Vorhaben. Kurz darauf möchte ein Fahrer durch die Einfahrt das Gelände verlassen und wird durch das abgestellte Fahrzeug blockiert. Das ist eine unangenehme Situation, allerdings muss sich der Grundstücksbesitzer auch fragen, ob das Parkverbot ausgeschildert ist. Wenn nicht, ist es für fremde Autofahrer nicht ersichtlich, dass ausgerechnet auf dieser Fläche das Parkverbot gilt. Mit einem Parkverbotsschild lässt sich die Situation regeln, vorausgesetzt, dass andere Autofahrer die Parkverbotsschilder überhaupt wahrnehmen.

Die Erfahrung zeigt, dass einige Fahrzeugführer grundsätzlich die Parkverbotsschilder missachten, was aber nur ein geringer Teil der gesamten Autofahrer ausmacht. Die meisten Fahrer halten sich an die Straßenverkehrsordnung und stellen ihr Fahrzeug nicht in einer Parkverbotszone ab. Wichtig ist dabei, die Autofahrer mittels eines Parkverbotsschildes darüber unmissverständlich zu informieren, dass sie genau an der Stelle ihr Fahrzeug besser nicht abstellen.

Parkverbotsschild - Privatparkplatz

Welche Parkverbotsschilder gibt es?

Zu unterscheiden ist zwischen privaten, gewerblichen und öffentlichen Parkverbotsschildern. Private Parkverbotsschilder kennzeichnen private Parkverbotszonen. Das sind unter anderem Flächen vor Garagen, die zu einem Privat- oder Mietshaus gehören. Nicht selten parken tatsächlich Ortsfremde die Garageneinfahrt zu, am liebsten direkt vor dem Garagentor. Damit wird den Garagenbesitzern der Zugang oder das Verlassen der Garage erschwert. Der einfachste Hinweis ist ein Parkverbotsschild direkt am Garagentor. Damit sollte für jeden Autofahrer die Botschaft ersichtlich sein. Denn das Parken in Parkverbotszonen hat Konsequenzen, die vom einfachen Bußgeld bis hin zum Abschleppen des Fahrzeugs reichen.

Des Weiteren gibt es Parkverbotsschilder für Einfahrten zu privaten Grundstücken. Das Parkverbotsschild muss direkt sichtbar am Anfang der privaten Einfahrt aufgestellt sein. Autofahrer müssen das Schild sowohl am Tag als auch in der Nacht erkennen können. Deshalb sind die Besitzer des Grundstücks dazu aufgefordert, die Sichtbarkeit ganzjährig zu gewährleisten. Wuchern Sträucher oder andere Pflanzen das Parkverbotsschild zu, ist die Sicht auf das Schild eingeschränkt. Werden Schneemassen nicht rechtzeitig vom Parkverbotsschild entfernt, liegt die Schuld beim Besitzer und nicht beim Falschparker.

Ein- und Ausfahrt freihalten - Parkverbot

Parkverbotsschilder für´s Gewerbe

Parkverbotsschilder gibt es auch für gewerbliche Einfahrten und Grundstücke. Jede Einfahrt zum Gelände eines gewerblichen Grundstücks ist separat zu kennzeichnen. Das trifft auf die Liefereinfahrt ebenso zu wie auf dem privaten Parkplatz des Unternehmens. Firmen müssen dazu die vorhandenen Parkplätze für Besucher und Kunden eindeutig durch Schilder kennzeichnen. Das hilft, Missverständnissen und zugeparkten Flächen vorzubeugen. Ein Besucher oder Kunde kann nur dann wissen, wo er parken darf, wenn die Mitteilung vorliegt. Parkverbotsschilder können auch mit festen Uhrzeiten beschriftet werden, in der das Parkverbot gilt, wenn während der restlichen Tageszeit das Parken erlaubt ist.

Kundenparkplatz

Sicherheitseinfahrten und Rettungswege sind nicht bundeseinheitlich vom Gesetzgeber geregelt. Die Verordnung ist jedem Bundesland überlassen. Es gibt kein offizielles Verkehrsschild für Rettungswege, dennoch dürfen die in den einzelnen Bundesländern gekennzeichnet sein. National gibt es deshalb dazu auch keine Bußgeldverordnung, die ist den Ministerien der einzelnen Bundesländern überlassen. In vielen Fällen gibt es sogar provinziale Unterschiede. Vorsicht vor dem Parkverbotsschild eines Rettungsweges. Hier gilt aber auch die Vernunft eines Autofahrers, der mit der Blockade eines Rettungsweges Menschenleben riskiert.

Rettungswege sind mit Parkverbotsschildern zu kennzeichnen. Dabei darf es keine zeitliche Begrenzung geben, denn die Rettung lässt sich vorher nicht kalkulieren. Der Rettungsweg ist selbst dann freizuhalten, wenn es sich um ein Betriebsgelände handelt, dass nur zu bestimmten Uhrzeiten am Tag betrieben wird. In der restlichen Zeit besteht vielleicht kein Risiko für Menschen, allerdings wird der Feuerwehr der Löscheinsatz erschwert, wenn der Rettungsweg durch offizielle Parker zugeparkt ist.

Unterschiede zwischen Halten, absolutem Halteverbot und Parken

Wann parkt ein Autofahrer und widersetzt sich dem Parkverbotsschild? Die Straßenverkehrsordnung (StVo) regelt im Paragraf 12 die Unterschiede. Als Halten gilt eine Frist von bis zu drei Minuten, wenn das Fahrzeug anschließend fortbewegt wird. Unabhängig von einem Parkverbotsschild hat ein Autofahrer durchaus das Recht zu halten. Insbesondere, wenn es sich dabei um den Ausstieg von Kindern und Personen mit Mobilitätseinschränkungen handelt. Hier müssen Aufsteller der Parkverbotsschilder eine Kulanz einräumen und nicht bereits nach einer Minute die Ordnungskräfte alarmieren.

In einigen Bereichen kennzeichnen Besitzer von Grundstücken oder die Gemeinde bestimmte Flächen mit einem absoluten Halteverbot. Auf diesen Flächen ist der dreiminütige Halt eines Fahrzeugs strikt untersagt. In dem Fall dürfen Ordnungskräfte bereits nach Sekunden einschreiten. Die Strafe ist aber in einem angemessenen Verhältnis auszustellen oder darauf zu verzichten, wenn das Fahrzeug nicht abgestellt wird, sondern umgehend fortbewegt wird.

Als Parken gilt das Abstellen eines Fahrzeugs trotz der vorhandenen Parkverbotsschilder von mehr als drei Minuten. Dann besteht eine Verletzung der Straßenverkehrsordnung.

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